
7 Grundsatz-Empfehlungen der Bremer Erklärung zur AfD
1. Keine Einladungen für die AfD
Angesichts der Tatsache, dass die Alternative für Deutschland (AfD) jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um ihre menschenverachtenden Ansichten zu propagieren, empfehlen die Unterzeichner der Bremer Erklärung zur AfD nachdrücklich, auf Einladungen an Vertreterinnen und Vertreter der AfD zu Veranstaltungen wie Symposien, Fachkonferenzen, Vereinsfesten, Tagen der offenen Tür und ähnlichen Anlässen zu verzichten. Es ist von entscheidender Bedeutung, der AfD keine Plattform zu bieten, um ihre Ideologien zu verbreiten. Sie haben das Hausrecht und somit die Verantwortung, zu entscheiden, wen Sie einladen und wen nicht. Nutzen Sie diese Entscheidungsfreiheit, um ein Zeichen gegen Diskriminierung und Intoleranz zu setzen und eine respektvolle und inklusive Diskussionskultur zu fördern.
2. Gut vorbereitet für politische Veranstaltungen
Wenn Sie in Wahlkampfzeiten eine politische Diskussion mit den Kandidatinnen und Kandidaten der im Parlament vertretenen Parteien planen, sollten Sie sich bewusst sein, dass in diesem Kontext sowohl Ihre Gestaltungsfreiheit als auch Ihr Hausrecht zur Anwendung kommen. Es steht Ihnen frei, die AfD nicht einzuladen, und es ist durchaus legitim, nicht alle Parteien und deren Vertreterinnen und Vertreter zu berücksichtigen.
Sollten Sie sich dennoch entscheiden, AfD-Vertreterinnen und -Vertreter in die Diskussion einzubeziehen, ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Inhaltliche Argumentation: Rüsten Sie sich mit fundierten Argumenten, um die Positionen der AfD kritisch zu hinterfragen.
- Fachliche Belege: Nutzen Sie wissenschaftliche Erkenntnisse und Stellungnahmen von Expertinnen und Experten, die belegen, dass die Positionen der AfD diskriminierend und demokratiefeindlich sind.
- Szenarien durchspielen: Überlegen Sie im Vorfeld, wie die Diskussion verlaufen könnte, und bereiten Sie sich auf verschiedene mögliche Szenarien vor.
- Regeln für den Umgang: Legen Sie klare Verhaltensregeln für die Diskussion fest. Erlauben Sie ausschließlich sachliche Argumente und schließen Sie Provokationen sowie Beleidigungen aus. Verweisen Sie auf die Bremer Erklärung zur AfD, die sich für eine inklusive Gesellschaft einsetzt und jegliche Form der Ausgrenzung ablehnt.
- Moderation: Engagieren Sie eine Moderatorin oder einen Moderator, die oder der über die nötigen rhetorischen Fähigkeiten verfügt, um den gut geschulten AfD-Vertretern entgegenzutreten.
- Publikum berücksichtigen: Seien Sie sich bewusst, dass im Publikum möglicherweise auch Anhängerinnen und Anhänger der AfD anwesend sein könnten.
- Sicherheitsvorkehrungen: Ziehen Sie in Erwägung, Sicherheitspersonal zu engagieren, dass gegebenenfalls Störerinnen und Störer aus dem Saal weisen kann.
Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass die Diskussion respektvoll und konstruktiv verläuft und gleichzeitig die Werte der Inklusion und des respektvollen Miteinanders gewahrt bleiben.
3. Keine Opferdarstellung zulassen
Wenn die AfD von Veranstaltungen ausgeschlossen oder scharf kritisiert wird, neigt sie dazu, sich selbst in die Opferrolle zu drängen. In solchen Fällen ist es wichtig, dem entgegenzuhalten, dass die AfD wiederholt und absichtlich, wie bereits in den vorhergehenden Empfehlungen zum Umgang mit der Partei dargelegt, gegen grundlegende Regeln des Anstands und der demokratischen Werte verstößt. Aufgrund dieses Verhaltens kann die AfD nicht erwarten, zu Veranstaltungen eingeladen zu werden. Es ist entscheidend, diese Argumentation klar zu kommunizieren, um die Verantwortung der AfD für ihre eigenen Handlungen zu betonen und die Legitimität der Entscheidung, sie von bestimmten Veranstaltungen auszuschließen, zu untermauern.
4. Unterstützung und Einladungen von der AfD zurückweisen
Bei der Planung eines Projekts sollten Sie keine Kooperation mit der AfD eingehen und keine Spenden oder Unterstützungsangebote von ihr annehmen, auch nicht von der AfD-Fraktion im Gemeinderat, Landesparlament oder Bundestag. Wenn die AfD Sie als Vertreterin Ihrer Organisation oder Ihres Vereines zu Fachgesprächen oder Veranstaltungen einlädt, geschieht dies oft, um sich einen demokratischen Anstrich zu geben und gesellschaftliche Akzeptanz vorzutäuschen. Weisen Sie solche Einladungen mit Verweis auf die Bremer Erklärung zur AfD zurück.
Erläutern Sie bei Anhörungen Ihre Position und vermeiden Sie es, die Übernahme zivilgesellschaftlicher Positionen durch die AfD positiv zu bewerten. Bereiten Sie sich auf solche Situationen vor und suchen Sie Unterstützung.
Es gibt mittlerweile AfD-Politikerinnen in öffentlichen Ämtern, was zwei Kon-takt-Ebenen schafft:
- Verwaltungsebene: Hier sollten Sie sachlich verhandeln, etwa über Vergütungen oder neue Angebote.
- Repräsentative Ebene: Diese sollten Sie möglichst meiden, da Auftritte bei Empfängen oft zur Stärkung des Ansehens von AfD-Politikern in sozialen Medien genutzt werden.
Entscheiden Sie von Fall zu Fall, ob Sie Einladungen annehmen oder ablehnen, und erklären Sie sich öffentlich dazu. Wenn Sie an einem Jahresempfang eines AfD-Landrats oder -Bürgermeisters teilnehmen, äußern Sie Ihren Protest gegen die rechtsextreme Politik der AfD. Lehnen Sie Einladungen ab, begründen Sie dies klar.
Die AfD versucht, sich als bürgerliche Kraft zu inszenieren und in der Gesellschaft zu normalisieren. Lassen Sie sich nicht für die Normalisierung einer radikalen Partei instrumentalisieren! Betonen Sie in Ihren Statements, dass die AfD Menschen diskriminiert und somit der Bremer Erklärung zur AfD widerspricht. Wenn Sie selbst der Veranstalter sind, weisen Sie in Ihrer Begrüßungsrede auf die diskriminierende Politik der AfD hin und begründen Sie, warum Sie AfD-Vertreter*innen nicht einladen.
5. Kein Schweigen, wenn sich die AfD diskriminierend verhält
Um der Alternative für Deutschland (AfD) deutlich zu machen, dass die Mehrheitsgesellschaft fest auf der Seite der Demokratie steht, ist es wichtig, regionale Bündnisse für Inklusion zu bilden und aktiv Solidarität mit denjenigen zu zeigen, die von der AfD diskriminiert werden. Darüber hinaus sollten Sie gemeinsame öffentliche Stellungnahmen abgeben, um ein klares Zeichen zu setzen.
Es ist jedoch nicht ratsam, auf jede Provokation der AfD zu reagieren, da die Partei gezielt ein permanentes Reiz-Reaktions-Schema nutzt, um öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren. Die Entscheidung, ob auf eine Äußerung der AfD reagiert werden sollte, kann anhand folgender Frage getroffen werden: Diskriminiert oder greift die AfD eine Gruppe an, für die Sie sich in Ihrer Arbeit einsetzen? Wenn diese Frage bejaht wird, haben Sie die moralische Verpflichtung, sich schützend vor diese Gruppe zu stellen und unmissverständlich klarzustellen, dass diese Diskriminierung durch die AfD nicht akzeptiert wird.
Ohne eine solche Klarstellung könnte die betroffene Gruppe den Eindruck gewinnen, in unserer Gesellschaft nicht mehr gewollt oder sicher zu sein. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, diesem Eindruck durch eine klare Schutzfunktion entgegenzuwirken.
Bei der Formulierung einer Gegenrede sollte die ursprüngliche Aussage der AfD nicht wörtlich wiederholt werden, um eine unbeabsichtigte Verstärkung ihrer Position zu vermeiden. Stattdessen sollte der Fokus auf den Verstoß gegen gesellschaftliche Werte und Normen gelegt werden, um die grundlegenden Prinzipien der Inklusion und des Respekts zu betonen.
6. Auch intern keine Duldung von Diskriminierung
Laut einem internen Dokument des AfD-Vorstands aus dem Jahr 2019 verfolgt die Partei das Ziel eines „Marsch durch die Organisationen“. Dies bedeutet, dass sie beabsichtigt, „Schlüsselpositionen“ in lokalen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Mitgliedern der AfD zu besetzen. Durch diese Strategie möchte die AfD ihrem negativen Image in den Medien entgegenwirken, indem sie persönliche Kontakte im sozialen Umfeld der Menschen aufbaut.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Vereinigung nicht als Plattform für die Etablierung der AfD in der lokalen Bürgergesellschaft missbraucht wird. Stellen Sie sicher, dass allen Mitgliedern und Mitarbeitenden Ihrer Organisation bewusst ist, dass die Werte und Ziele Ihrer Arbeit nicht mit denen der AfD vereinbar sind.
Darüber hinaus sollten Sie Ihre Satzung und die Arbeitsverträge sorgfältig überprüfen, um festzustellen, ob Sie im Falle von menschenverachtenden Äußerungen oder Handlungen rechtliche Schritte einleiten können. Dies ist insbesondere relevant, wenn Mitarbeitende oder Mitglieder über soziale Netzwerke wie Facebook Hasskommentare verbreiten. Es ist wichtig, klare Richtlinien zu haben, um die Integrität und die Werte Ihrer Vereinigung zu wahren und sich entschieden gegen jede Form von Diskriminierung und Hetze zu positionieren.
7. Informationen und Fortbildungen zum Umgang mit der AfD
In vielen Vereinen und unter den Mitarbeitenden herrscht häufig eine erhebliche Unsicherheit im Umgang mit Vertreterinnen der AfD, gepaart mit einer weitreichenden Unkenntnis über die tatsächlichen Positionen und Strategien der Partei. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken, möchten wir Sie nachdrücklich dazu auffordern, die Empfehlungen der Bremer Erklärung zur AfD für alle Mitglieder Ihrer Organisation zugänglich zu machen.
Darüber hinaus ist es ratsam, regelmäßig interne Fortbildungen zu den Strategien und Inhalten der AfD anzubieten. Diese Schulungen sollten nicht nur Informationen über die Partei selbst vermitteln, sondern auch Argumentationstrainings, rechtliche Hinweise und praxisnahe Schulungen in der Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Ein besonderer Fokus sollte dabei auf der Bewältigung von potenziellen Shitstorms liegen, die durch Anhängerinnen der AfD in Ihren sozialen Netzwerken ausgelöst werden könnten.
Durch diese Maßnahmen können Sie das Wissen und die Handlungskompetenz Ihrer Mitarbeitenden stärken, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, kompetent und selbstbewusst auf die Herausforderungen zu reagieren, die mit der Präsenz der AfD in der Öffentlichkeit verbunden sind.